Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Oktober 2013 über
die Vereinigung der Marktgemeinde Ehrenhausen und der Gemeinden Berghausen,
Ratsch an der Weinstraße und Retznei, alle politischer Bezirk Leibnitz | Omnilex
LGBL_ST_201320131014_102•Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Oktober 2013 über
die Vereinigung der Marktgemeinde Ehrenhausen und der Gemeinden Berghausen,
Ratsch an der Weinstraße und Retznei, alle politischer Bezirk Leibnitz
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Oktober 2013 über
die Vereinigung der Marktgemeinde Ehrenhausen und der Gemeinden Berghausen,
Ratsch an der Weinstraße und Retznei, alle politischer Bezirk Leibnitz
LGBL_ST_201320131014_102Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Oktober 2013 über
die Vereinigung der Marktgemeinde Ehrenhausen und der Gemeinden Berghausen,
Ratsch an der Weinstraße und Retznei, alle politischer Bezirk LeibnitzGazette14.10.2013
Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. Oktober 2013 über die Vereinigung der Marktgemeinde Ehrenhausen und der Gemeinden Berghausen, Ratsch an der Weinstraße und Retznei, alle politischer Bezirk Leibnitz
Aufgrund des § 11 Abs. 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, wird kundgemacht:
Die Steiermärkische Landesregierung hat dem Antrag der Marktgemeinde Ehrenhausen und der Ge
meinden Berghausen, Ratsch an der Weinstraße und Retznei auf Vereinigung dieser Gemeinden zu einer neuen Gemeinde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2015 gemäß §§ 6 Abs. 2, 8 Abs. 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, die Genehmigung erteilt. Die neue Marktgemeinde trägt den Namen „Ehrenhausen an der Weinstraße“.