Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 27. Februar 2014, mit der die Steiermärkische SHG-Leistungs- und Entgeltverordnung geändert wird
Auf Grund des § 13 Abs. 1 und § 13a Abs. 5 des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes, LGBl. Nr. 29/1998, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 157/2013, wird verordnet:
Die Steiermärkische SHG-Leistungs- und Entgeltverordnung, LEVO-SHG, LGBl. Nr. 68/2007, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 50/2012, wird wie folgt geändert:
Die Anlage 2 wird neu erlassen. Die Kundmachung der Anlage erfolgt durch Auflage gemäß § 1 Abs. 2 der LEVO-SHG.
Dem § 4 Abs. 3 wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) Die Neuerlassung der Anlage 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 22/2014 tritt mit 1. Februar 2014 in Kraft.“