Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. März 2014, mit der die Verordnung über die Festsetzung der Ambulanzgebühren der Landeskrankenanstalten geändert wird
Auf Grund des § 79 in Verbindung mit § 75 Abs. 1 und § 77 des Steiermärkischen Krankenanstaltengesetzes 2012, LGBl. Nr. 111/2012, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013 wird verordnet:
Die Verordnung über die Festsetzung der Ambulanzgebühren der Landeskrankenanstalten, LGBl. Nr. 54/2013, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 21/2014, wird wie folgt geändert:
§ 10a Abs. 2 lautet:
„(2) Die Änderungen des Inhaltsverzeichnisses und des § 4 sowie die Neuerlassung des Anhanges A durch die Novelle LGBl. Nr. 21/2014 treten mit 1. März 2014 in Kraft.“
Dem § 10a Abs. 2 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Die Änderung des Abs. 2 durch die Novelle LGBl. Nr. 23/204 tritt mit 25. Februar 2014 in Kraft.“