Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 03. Oktober 2013 über die Vereinigung der Gemeinde Fladnitz an der Teichalm, politischer Bezirk Weiz, und der Gemeinden Tulwitz und Tyrnau, beide politischer Bezirk Graz-Umgebung.
Aufgrund des § 11 Abs 4 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, wird kundgemacht:
Die Steiermärkische Landesregierung hat dem Antrag der Gemeinden Fladnitz an der Teichalm, Tulwitz und Tyrnau auf Vereinigung dieser Gemeinden zu einer neuen Gemeinde mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2015 gemäß §§ 6 Abs 2, 8 Abs 1 Steiermärkische Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2012, die Genehmigung erteilt. Die neue Gemeinde trägt den Namen „Fladnitz an der Teichalm“.