Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 25. September 2014, mit der die Gemeinde Weißenbach an der Enns in eine neue Ortsklasse eingestuft wird
Auf Grund der §§ 2 und 3 des Steiermärkischen Tourismusgesetzes 1992, LGBl. Nr. 55/1992, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 57/2014, wird verordnet:
§ 1
Die „Gemeinde Weißenbach an der Enns“ wird in die Ortsklasse B eingestuft.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 11. Oktober 2014, in Kraft.