Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Dezember 2014, mit der die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung geändert wird
Auf Grund des Art. 103 Abs. 2 B-VG, des Art. 7 Abs. 4 und des Art. 39 L-VG, LGBl. Nr. 77/2010, zuletzt in der Fassung Nr. 76/2014, wird verordnet:
Die Geschäftsordnung der Steiermärkischen Landesregierung, LGBl. Nr. 53/1975, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 32/2014 und LGBl. Nr. 51/2014 (K über Inkrafttreten), wird wie folgt geändert:
Artikel 1
§ 4 Abs. 1 Z. 1 lautet:
§ 4 Abs. 1 Z. 2 lautet:
§ 4 Abs. 1 Z. 4, 5, 6 und 7 entfallen.
§ 4 Abs. 1 Z. 17a lautet:
§ 8 Abs. 5 lautet:
„(5) Zu einem Beschluss
§ 12 Abs. 3 lautet:
„(3) Bei Erledigungsentwürfen gemäß § 4 Abs. 1 Z. 31 und § 8 Abs. 5 Z. 1 ist vor Einbringung des Sitzungsantrages die Stellungnahme der Finanzreferentin/des Finanzreferenten einzuholen.“
In der Anlage lautet im Zuständigkeitsbereich „B) Erster Landeshauptmannstellvertreter Hermann Schützenhöfer“ die Z. 2:
Artikel 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.