Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 18. Dezember 2014 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hohentauern (politischer Bezirk Murtal)
Auf Grund des § 4 Abs.1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Murtal gelegenen Gemeinde Hohentauern wird mit Wirkung vom 01. Jänner 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In goldenem Schild oben ein unten eingebogener schwarzer dreispitziger Berg mit erhöhter Mittelspitze, darunter parallel abgesetzt ein schwarzer Faden; aus dem rechten unteren Schildrand ragend ein schwarz bekleideter linker Unterarm, ein Schindermesser mit schwarzem Griff und goldener Klinge haltend, deren Spitze in den Mittelteil des Dreiberges ragt, die Klinge begleitet durch zwei gestürzte konturierte Fichtenzapfen.“
§ 2
Die der Gemeinde Hohentauern ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.