Gesetz vom 16. Dezember 2014, mit dem das Gesetz über die Einhebung von Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten der Landes- und Gemeindeverwaltung geändert wird (Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetz 1968 – LGVAG 1968)
Der Landtag Steiermark hat beschlossen:
Das Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetz, LGBl. Nr. 145/1969, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 3 letzten Satz wird nach dem Betrag „€ 1.357,–“ die Wortfolge „, in Angelegenheiten des Glücksspiels € 20.000,–“ eingefügt.
Dem § 12 Abs. 9 wird folgender Abs. 10 angefügt:
„(10) In der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 11/2015 tritt § 1 Abs. 3 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 11. Februar 2015, in Kraft.“