Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. Februar 2015, mit der die Steiermärkische SHGLeistungs- und Entgeltverordnung geändert wird
Auf Grund des § 13 Abs. 1 und des § 13a Abs. 5 des Steiermärkischen Sozialhilfegesetzes, LGBl. Nr. 29/1998, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 119/2014, wird verordnet:
Die Steiermärkische SHGLeistungs- und Entgeltverordnung, LEVOSHG, LGBl. Nr. 68/2007, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 22/2014, wird wie folgt geändert:
Die Anlage 2 wird neu erlassen. Die Kundmachung der Anlage erfolgt durch Auflage gemäß § 1 Abs. 2 der LEVO-SHG.
Die Überschrift zu § 4 lautet:
„Zeitlicher Geltungsbereich von Novellen“
Dem § 4 wird folgender Abs. 5 angefügt:
„(5) In der Fassung der Novelle LGBl. Nr. 12/2015 tritt