LGBLA_ST_20150302_21•Zahl der auf jeden Wahlkreis entfallenden Mandate für die Wahl des Landtages Steiermark
LGBLA_ST_20150302_21Zahl der auf jeden Wahlkreis entfallenden Mandate für die Wahl des Landtages SteiermarkGazette02.03.2015
Aufgrund des § 3 der Landtags-Wahlordnung 2004 – LTWO, LGBl. Nr. 45/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 98/2014, wird kundgemacht:
Aufgrund des Ergebnisses der Volkszählung zum Stichtag 31. Oktober 2011 entfallen auf die im § 2 Abs. 1 LTWO angeführten Wahlkreise folgende Zahlen an Mandaten:
Wahlkreis
Bezeichnung
Zahl der Mandate
1
Graz und Umgebung
umfassend die Stadt Graz und den politischen Bezirk Graz-Umgebung
15
2
Oststeiermark
umfassend die politischen Bezirke Hartberg-Fürstenfeld, Südoststeiermark, Weiz
11
3
Weststeiermark
umfassend die politischen Bezirke Deutschlandsberg, Leibnitz, Voitsberg
8
4
Obersteiermark
umfassend die politischen Bezirke Bruck-Mürzzuschlag, Leoben, Liezen, Murau, Murtal
14
Die Verteilung der Mandate gemäß § 1 ist allen Wahlen zum Landtag Steiermark zugrunde zu legen, die vom Inkrafttreten dieser Kundmachung an bis zur Verlautbarung der Kundmachung der Mandatsverteilung aufgrund der jeweils nächsten Volkszählung stattfinden.
Diese Kundmachung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 3. März 2015, in Kraft.
Mit dem Inkrafttreten dieser Kundmachung tritt die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung über die Zahl der auf jeden Wahlkreis entfallenden Mandate für die Wahl des Steiermärkischen Landtages, LGBl. Nr. 51/2004, außer Kraft.
{
"legislation": {
"eli": null,
"typ": "Kundmachung",
"indizes": [],
"citations": [],
"source_id": "LGBLA_ST_20150302_21",
"applikation": "LgblAuth",
"date_source": "ris",
"book_abbreviation": null,
"kundmachungsorgan": null,
"stammnorm_bgblnummer": null
},
"content": {
"source_id": "LGBLA_ST_20150302_21",
"bundesland": "ST",
"applikation": "LgblAuth"
}
}