Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. August 2015 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Birkfeld (politischer Bezirk Weiz)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Marktgemeinde Birkfeld wird mit Wirkung vom 1. September 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In silbernem Schild eine natürliche entwurzelte Birke.“
§ 2
Die der Marktgemeinde Birkfeld ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.