Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Ilz (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld) | Omnilex
LGBLA_ST_20150916_67•Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Ilz (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Ilz (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)
LGBLA_ST_20150916_67Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Ilz (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)Gazette16.09.2015
Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. September 2015 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Ilz (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)
Auf Grund des § 4 Abs.1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld gelegenen Marktgemeinde Ilz wird mit Wirkung vom 18. September 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
§ 2
Die der Marktgemeinde Ilz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.