Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Knittelfeld (politischer Bezirk Murtal) | Omnilex
LGBLA_ST_20151009_82•Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Knittelfeld (politischer Bezirk Murtal)
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Knittelfeld (politischer Bezirk Murtal)
LGBLA_ST_20151009_82Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Knittelfeld (politischer Bezirk Murtal)Gazette09.10.2015
Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Oktober 2015 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Knittelfeld (politischer Bezirk Murtal)
Auf Grund des § 4 Abs.1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Murtal gelegenen Stadtgemeinde Knittelfeld wird mit Wirkung vom 1. November 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In rotem Schild drei waagrecht übereinander liegende, je dreimal oben und unten nach rechts gestümmelte silberne Knüttel.“
§ 2
Die der Stadtgemeinde Knittelfeld ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.