Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pirching am Traubenberg (politischer Bezirk Südoststeiermark) | Omnilex
LGBLA_ST_20151012_85•Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pirching am Traubenberg (politischer Bezirk Südoststeiermark)
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pirching am Traubenberg (politischer Bezirk Südoststeiermark)
LGBLA_ST_20151012_85Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pirching am Traubenberg (politischer Bezirk Südoststeiermark)Gazette12.10.2015
Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Oktober 2015 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Pirching am Traubenberg (politischer Bezirk Südoststeiermark)
Auf Grund des § 4 Abs.1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegenen Gemeinde Pirching am Traubenberg wird mit Wirkung vom 1. November 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Von Silber und Grün durch einen geminderten Schrägrechtsbalken in verwechselten Farben gespalten, aus dem oben ein befruchteter Birkenzweig, unten eine belaubte Weintraube wächst.“
§ 2
Die der Gemeinde Pirching am Traubenberg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.