Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. Oktober 2015 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Öblarn (politischer Bezirk Liezen)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Marktgemeinde Öblarn wird mit Wirkung vom 1. November 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In einem Hermelinschild zwei rote Pfähle und ein, die Flanken freilassend, innen mit schwarzem Faden bordiertes silbernes Andreaskreuz.“
§ 2
Die der Marktgemeinde Öblarn ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.