Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Hitzendorf (politischer Bezirk Graz-Umgebung) | Omnilex
LGBLA_ST_20151027_93•Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Hitzendorf (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Hitzendorf (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
LGBLA_ST_20151027_93Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Hitzendorf (politischer Bezirk Graz-Umgebung)Gazette27.10.2015
Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Oktober 2015 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Hitzendorf (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Marktgemeinde Hitzendorf wird mit Wirkung vom 15. November 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In goldenem Schild auf grünem mit einer silbernen Lilie belegten Dreiberg drei grüne Fichten.“
§ 2
Die der Marktgemeinde Hitzendorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.