Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental (politischer Bezirk Südoststeiermark) | Omnilex
LGBLA_ST_20151110_99•Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental (politischer Bezirk Südoststeiermark)
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental (politischer Bezirk Südoststeiermark)
LGBLA_ST_20151110_99Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental (politischer Bezirk Südoststeiermark)Gazette10.11.2015
Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 5. November 2015 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental (politischer Bezirk Südoststeiermark)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegenen Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental wird mit Wirkung vom 1. Dezember 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Im silbernen Schild unter schmalem grünem Schildhaupt eine fünfblättrige, rote, goldbesamte Rose.“
§ 2
Die der Marktgemeinde Sankt Stefan im Rosental ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.