Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Paldau (politischer Bezirk Südoststeiermark) | Omnilex
LGBLA_ST_20151116_101•Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Paldau (politischer Bezirk Südoststeiermark)
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Paldau (politischer Bezirk Südoststeiermark)
LGBLA_ST_20151116_101Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Paldau (politischer Bezirk Südoststeiermark)Gazette16.11.2015
Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. November 2015 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Paldau (politischer Bezirk Südoststeiermark)
Auf Grund des § 4 Abs.1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegenen Marktgemeinde Paldau wird mit Wirkung vom 1. Dezember 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Einem von Rot, Kürsch und Schwarz zweimal schräglinks geteilten Schild aufgelegt ein goldener schrägrechts gestellter Bischofsstab.“
§ 2
Die der Marktgemeinde Paldau ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.