Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Sankt Peter am Ottersbach (politischer Bezirk Südoststeiermark) | Omnilex
LGBLA_ST_20151116_102•Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Sankt Peter am Ottersbach (politischer Bezirk Südoststeiermark)
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Sankt Peter am Ottersbach (politischer Bezirk Südoststeiermark)
LGBLA_ST_20151116_102Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Sankt Peter am Ottersbach (politischer Bezirk Südoststeiermark)Gazette16.11.2015
Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 12. November 2015 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Sankt Peter am Ottersbach (politischer Bezirk Südoststeiermark)
Auf Grund des § 4 Abs.1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegenen Marktgemeinde Sankt Peter am Ottersbach wird mit Wirkung vom 1. Dezember 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Im grünen Schild ein gekreuztes goldenes Schlüsselpaar über einem erniedrigten schmalen silbernen Wellenbalken.“
§ 2
Die der Marktgemeinde Sankt Peter am Ottersbach ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.