Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Sankt Anna am Aigen (politischer Bezirk Südoststeiermark) | Omnilex
LGBLA_ST_20151124_107•Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Sankt Anna am Aigen (politischer Bezirk Südoststeiermark)
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Sankt Anna am Aigen (politischer Bezirk Südoststeiermark)
LGBLA_ST_20151124_107Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Sankt Anna am Aigen (politischer Bezirk Südoststeiermark)Gazette24.11.2015
Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 19. November 2015 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Sankt Anna am Aigen (politischer Bezirk Südoststeiermark)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegenen Marktgemeinde Sankt Anna am Aigen wird mit Wirkung vom 10. Dezember 2015 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Im blauen Schild ein aufgerichteter, silberner Steinbock, der in seinen Vorderläufen ein goldenes Patriarchenkreuz vor sich hält.“
§ 2
Die der Marktgemeinde Sankt Anna am Aigen ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.