Änderung der Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO) | Omnilex
LGBLA_ST_20151214_123•Änderung der Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO)
Änderung der Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO)
LGBLA_ST_20151214_123Änderung der Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO)Gazette14.12.2015
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. Dezember 2015, mit der die Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO) geändert wird
Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Steiermärkischen Behindertengesetzes, LGBl. Nr. 26/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 130/2014, wird verordnet:
Die Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz, LGBl. Nr. 119/2012, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 136/2014, wird wie folgt geändert:
§ 1 Abs. 1 lautet:
„(1) Die Richtsätze für den Lebensunterhalt betragen monatlich für:
619 Euro
454 Euro
564 Euro
398 Euro
377 Euro
248 Euro.“
In § 3 Abs. 1 wird der Betrag „275 Euro“ durch den Betrag „277 Euro“ ersetzt.
Dem § 4a wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 123/2015 treten § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 mit 31. Dezember 2015 in Kraft.“