Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Grafendorf bei Hartberg (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld) | Omnilex
LGBLA_ST_20151221_131•Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Grafendorf bei Hartberg (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Grafendorf bei Hartberg (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)
LGBLA_ST_20151221_131Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Grafendorf bei Hartberg (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)Gazette21.12.2015
Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 2015 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Grafendorf bei Hartberg (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld gelegenen Marktgemeinde Grafendorf bei Hartberg wird mit Wirkung vom 10. Jänner 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In silbernem Schild ein roter Greif.“
§ 2
Die der Marktgemeinde Grafendorf bei Hartberg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.