Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Mureck (politischer Bezirk Südoststeiermark) | Omnilex
LGBLA_ST_20151221_132•Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Mureck (politischer Bezirk Südoststeiermark)
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Mureck (politischer Bezirk Südoststeiermark)
LGBLA_ST_20151221_132Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Mureck (politischer Bezirk Südoststeiermark)Gazette21.12.2015
Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 17. Dezember 2015 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Mureck (politischer Bezirk Südoststeiermark)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegenen Stadtgemeinde Mureck wird mit Wirkung vom 10. Jänner 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In rotem Schild über silbernem, blau geflutetem und von zwei grünen Leiten seitlich begrenztem Schildfuß eine silbern gequaderte und siebenfach gezinnte Bogenbrücke mit einem Mittelpfeiler, auf jeder Brückenseite ein silbern gequaderter und fünffach gezinnter Rundturm mit je einem zur Schildmitte gekehrten, schwarz durchbrochenen Rundbogentor samt hochgezogenem silbernem Fallgitter.“
§ 2
Die der Stadtgemeinde Mureck ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.