Kundmachung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. Dezember 2015 über die Aufhebung eines örtlichen Entwicklungskonzepts und eines Flächenwidmungsplans der Gemeinde Altaussee
Gemäß Art. 139 Abs. 5 erster Satz B-VG und § 59 Abs. 2 VfGG wird kundgemacht:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 26. November 2015, V 105-106/2015-8, zu Recht erkannt: