Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Bad Waltersdorf (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld) | Omnilex
LGBLA_ST_20160118_2•Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Bad Waltersdorf (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Bad Waltersdorf (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)
LGBLA_ST_20160118_2Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Bad Waltersdorf (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)Gazette18.01.2016
Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Jänner 2016 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Bad Waltersdorf (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld gelegenen Marktgemeinde Bad Waltersdorf wird mit Wirkung vom 25. Jänner 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In einem von Silber und Blau gespaltenen Schild vorne ein von einer blauen Mähne umgebenes geradeaus blickendes silbernes Löwenhaupt mit darüber schwebender blauer Heidenkrone, hinten eine silberne Bischofsmütze.“
§ 2
Die der Marktgemeinde Bad Waltersdorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.