Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Eggersdorf bei Graz (politischer Bezirk Graz-Umgebung) | Omnilex
LGBLA_ST_20160118_3•Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Eggersdorf bei Graz (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Eggersdorf bei Graz (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
LGBLA_ST_20160118_3Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Eggersdorf bei Graz (politischer Bezirk Graz-Umgebung)Gazette18.01.2016
Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 14. Jänner 2016 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Eggersdorf bei Graz (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Marktgemeinde Eggersdorf bei Graz wird mit Wirkung vom 30. Jänner 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Ein silberner Schild mit grünem Schildhaupt, darin nebeneinander zwei silberne Laubkronen, im unteren Feld balkenförmig zwei schwarze Eggenbänke, eine mit vier, die andere mit drei gestürzten Zähnen.“
§ 2
Die der Marktgemeinde Eggersdorf bei Graz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.