Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Pöllau (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld) | Omnilex
LGBLA_ST_20160125_6•Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Pöllau (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Pöllau (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)
LGBLA_ST_20160125_6Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Pöllau (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)Gazette25.01.2016
Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Jänner 2016 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Pöllau (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld gelegenen Marktgemeinde Pöllau wird mit Wirkung vom 10. Februar 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In blauem Schild stehend silbern der hl. Veit, in knöchellangem gegürteten Gewand und in der Rechten eine brennende Lampe, in der Linken einen Palmzweig haltend.“
§ 2
Die der Marktgemeinde Pöllau ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.