Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 10. März 2016 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Gleisdorf (politischer Bezirk Weiz)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Stadtgemeinde Gleisdorf wird mit Wirkung vom 20. März 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Im roten Schild unter silbernem, mit aus der Teilung wachsender halben grünen Lilie belegtem Schildhaupt ein silberner Querbalken, diesem unterlegt ein silbernes Lateinisches Kreuz mit oben und seitlich verbreiterten Balkenenden.“
§ 2
Die der Stadtgemeinde Gleisdorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.