Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Vorau (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld) | Omnilex
LGBLA_ST_20160401_44•Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Vorau (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Vorau (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)
LGBLA_ST_20160401_44Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Vorau (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)Gazette01.04.2016
Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 31. März 2016 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Vorau (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld gelegenen Marktgemeinde Vorau wird mit Wirkung vom 10. April 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In blauem Schild im Schildfuß eine schwarzgefugte silberne Zinnenmauer, überragt von einem achteckigen viergeschoßigen silbernen Turm mit rotem Schirmdach und goldenem Knauf; der Turm von je einer goldenen Lilie beseitet, die Mauer mit einer goldenen Lilie belegt.“
§ 2
Die der Marktgemeinde Vorau ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.