Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. April 2016 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Aich (politischer Bezirk Liezen)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Gemeinde Aich wird mit Wirkung vom 5. Mai 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In grünem Schild ein roter, silbern bordierter und mit drei einander berührenden silbernen Kugeln (1:2) mittig belegter Pfahl, vorne aus der Bordierung wachsend drei silberne, je einfach fruchttragende Eichenblätter, hinten allseits anstoßend übereinander drei gestürzte eingebogene silberne Spitzen.“
§ 2
Die der Gemeinde Aich ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.