Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Deutschfeistritz (politischer Bezirk Graz-Umgebung) | Omnilex
LGBLA_ST_20160606_61•Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Deutschfeistritz (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Deutschfeistritz (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
LGBLA_ST_20160606_61Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Deutschfeistritz (politischer Bezirk Graz-Umgebung)Gazette06.06.2016
Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Juni 2016 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Deutschfeistritz (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Marktgemeinde Deutschfeistritz wird mit Wirkung vom 15. Juni 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In rotem Schild über silbernem, je dreifach gespitztem Dreiberg springend ein goldener Hirsch mit einem goldenen beblätterten Zweig im Äser.“
§ 2
Die der Marktgemeinde Deutschfeistritz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.