Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Heiligenkreuz am Waasen (politischer Bezirk Leibnitz) | Omnilex
LGBLA_ST_20160606_62•Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Heiligenkreuz am Waasen (politischer Bezirk Leibnitz)
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Heiligenkreuz am Waasen (politischer Bezirk Leibnitz)
LGBLA_ST_20160606_62Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Heiligenkreuz am Waasen (politischer Bezirk Leibnitz)Gazette06.06.2016
Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Juni 2016 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Heiligenkreuz am Waasen (politischer Bezirk Leibnitz)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Marktgemeinde Heiligenkreuz am Waasen wird mit Wirkung vom 15. Juni 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In grünem Schild ein silberner Schrägrechtsbalken, begleitet hinten von einem goldenen Kreuz mit Winkelstrahlen, vorn von einer schräggestellten goldenen Ähre.“
§ 2
Die der Marktgemeinde Heiligenkreuz am Waasen ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.