Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Aflenz (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag) | Omnilex
LGBLA_ST_20160606_65•Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Aflenz (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag)
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Aflenz (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag)
LGBLA_ST_20160606_65Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Aflenz (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag)Gazette06.06.2016
Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. Juni 2016 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Aflenz (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Bruck-Mürzzuschlag gelegenen Marktgemeinde Aflenz wird mit Wirkung vom 15. Juni 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Zwischen grünen Schildflanken, die vordere mit einem silbernen Bischofsstab samt abfliegendem Velum, die hintere mit einem silbernen Schlüssel mit nach oben gerichtetem Bart belegt, ein blauer, silbern bordierter Pfahl, bis in dessen oberes Viertel ein silberner dreispitziger Berg mit erhöhter Mittelspitze ragt, dieser belegt mit einem grünen, bewurzelten und beblätterten Apfelbaum.
§ 2
Die der Marktgemeinde Aflenz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.