Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Straß in Steiermark (politischer Bezirk Leibnitz) | Omnilex
LGBLA_ST_20160616_68•Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Straß in Steiermark (politischer Bezirk Leibnitz)
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Straß in Steiermark (politischer Bezirk Leibnitz)
LGBLA_ST_20160616_68Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Straß in Steiermark (politischer Bezirk Leibnitz)Gazette16.06.2016
Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juni 2016 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Straß in Steiermark (politischer Bezirk Leibnitz)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Leibnitz gelegenen Marktgemeinde Straß in Steiermark wird mit Wirkung vom 25. Juni 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Im von Silber zu Schwarz geteilten Schild oben auffliegend ein schwarzer golden gekrönter Rabe, unten auf grünem Feld golden gemauert eine gezinnte, von einem Tor durchbrochene Stadtmauer mit zwei gezinnten Türmen; durch das Tor führt eine silberne Straße.“
§ 2
Die der Marktgemeinde Straß in Steiermark ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.