Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 7. Juli 2016 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Krakau (politischer Bezirk Murau)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Murau gelegenen Gemeinde Krakau wird mit Wirkung vom 15. Juli 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In blauem Schild über grünem, mit drei silbernen achtblättrigen und golden besamten Blüten belegtem Schildfuß ein silberner dreispitziger Berg mit erhöhter Mittelspitze, belegt mit einer schwarzen Krähe.“
§ 2
Die der Gemeinde Krakau ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.