Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. August 2016, mit der die Wohnbeihilfenverordnung geändert wird
Auf Grund des § 17 Abs. 5 iVm § 18 Abs. 5 und § 19 Abs. 3 und 5 des Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetzes 1993, LGBl. Nr. 25/1993, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 34/2015, wird verordnet:
Die Wohnbeihilfenverordnung, LGBl. Nr. 122/2006, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 125/2015, wird wie folgt geändert:
§ 9 lautet:
„§ 9
Zeitlicher Geltungsbereich
(1) Die Verordnung über die Gewährung von Wohnbeihilfe tritt mit 1. Oktober 2006 in Kraft.
(2) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. August 2016 außer Kraft.“