Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Großwilfersdorf (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld) | Omnilex
LGBLA_ST_20160927_115•Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Großwilfersdorf (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Großwilfersdorf (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)
LGBLA_ST_20160927_115Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Großwilfersdorf (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)Gazette27.09.2016
Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 15. September 2016 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Großwilfersdorf (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld gelegenen Gemeinde Großwilfersdorf wird mit Wirkung vom 30. September 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In einem von Blau zu Gold gespaltenen Schild vorn golden aus Dreiberg wachsend ein mit einem goldenen Ährenkranz belegter zweifach beblätterter Getreidehalm, hinten steigend ein schwarzer, rot bezungter Wolf.“
§ 2
Die der Gemeinde Großwilfersdorf ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.