Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Raaba-Grambach (politischer Bezirk Graz-Umgebung) | Omnilex
LGBLA_ST_20161011_122•Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Raaba-Grambach (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Raaba-Grambach (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
LGBLA_ST_20161011_122Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Raaba-Grambach (politischer Bezirk Graz-Umgebung)Gazette11.10.2016
Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Oktober 2016 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Marktgemeinde Raaba-Grambach (politischer Bezirk Graz-Umgebung)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Graz-Umgebung gelegenen Marktgemeinde Raaba-Grambach wird mit Wirkung vom 20. Oktober 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Im schwarz und golden gerandeten roten Schild ein goldener, schwarz bordierter Schrägrechtsbalken, belegt mit vier allseits anstoßenden schwarzen sechsspeichigen Wagenrädern; aus dem Schildrand und dem Balken nach oben wachsend je drei goldene Reiser.“
§ 2
Die der Marktgemeinde Raaba-Grambach ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.