Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Mürzzuschlag (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag) | Omnilex
LGBLA_ST_20161011_123•Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Mürzzuschlag (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag)
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Mürzzuschlag (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag)
LGBLA_ST_20161011_123Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Mürzzuschlag (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag)Gazette11.10.2016
Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. Oktober 2016 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Mürzzuschlag (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Bruck-Mürzzuschlag gelegenen Stadtgemeinde Mürzzuschlag wird mit Wirkung vom 20. Oktober 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Ein roter Schild, durchzogen auf grünem Schildfuß von einer silbern quadergemauerten, fünffach gezinnten Stadtmauer samt halbaufgezogenem eisernen Fallgitter in der Schwarz durchbrochenen rundbogigen Toröffnung; aus der Mauer wachsend und silbern quadergemauert zwei je dreifach gezinnte und von je einem Spitzbogenfenster durchbrochene Türme, silbern zwischen diesen eine Kugel, rechts ein Winkelhaken, links eine Zange.“
§ 2
Die der Stadtgemeinde Mürzzuschlag ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.