Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 3. November 2016 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Ilztal (politischer Bezirk Weiz)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Weiz gelegenen Gemeinde Ilztal wird mit Wirkung vom 20. November 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
In Gold ein blauer Pfahl, in den Flanken je sechs einander und die Schildränder berührende rote Ballen, von diesen der jeweils untere angeschnitten.
§ 2
Die der Gemeinde Ilztal ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.