Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Feldbach (politischer Bezirk Südoststeiermark) | Omnilex
LGBLA_ST_20161205_142•Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Feldbach (politischer Bezirk Südoststeiermark)
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Feldbach (politischer Bezirk Südoststeiermark)
LGBLA_ST_20161205_142Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Feldbach (politischer Bezirk Südoststeiermark)Gazette05.12.2016
Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Dezember 2016 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Feldbach (politischer Bezirk Südoststeiermark)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegenen Stadtgemeinde Feldbach wird mit Wirkung vom 15. Dezember 2016 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Über blauem, mit einer silbernen Barbe belegtem Schildfuß in silbernem, schrägquadratisch damasziertem Feld eine schwarze, reich profilierte Säule mit zweifach verschieden kreisrund durchbrochenem Kelch, in der Damaszierung U-förmig umgeben von sieben jeweils auf die Spitze gestellten schwarzen Quadraten.“
§ 2
Die der Stadtgemeinde Feldbach ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.