Änderung der Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO) | Omnilex
LGBLA_ST_20161206_145•Änderung der Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO)
Änderung der Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO)
LGBLA_ST_20161206_145Änderung der Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO)Gazette06.12.2016
Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 1. Dezember 2016, mit der die Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz (StBHG-RSVO) geändert wird
Auf Grund des § 10 Abs. 1 des Steiermärkischen Behindertengesetzes, LGBl. Nr. 26/2004, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 113/2015, wird verordnet:
Die Verordnung über die Höhe der Richtsätze für die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz, LGBl. Nr. 119/2012, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 123/2015, wird wie folgt geändert:
§ 1 Abs. 1 lautet:
„(1) Die Richtsätze für den Lebensunterhalt betragen monatlich für:
623 Euro
458 Euro
568 Euro
402 Euro
379 Euro
250 Euro.“
In § 3 Abs. 1 wird der Betrag „277 Euro“ durch den Betrag „279 Euro“ ersetzt.
Dem § 4a wird folgender Abs. 4 angefügt:
„(4) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 145/2016 treten § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 mit 31. Dezember 2016 in Kraft.“