Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Marein-Feistritz (politischer Bezirk Murtal) | Omnilex
LGBLA_ST_20170306_28•Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Marein-Feistritz (politischer Bezirk Murtal)
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Marein-Feistritz (politischer Bezirk Murtal)
LGBLA_ST_20170306_28Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Marein-Feistritz (politischer Bezirk Murtal)Gazette06.03.2017
Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 2. März 2017 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Sankt Marein-Feistritz (politischer Bezirk Murtal)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Murtal gelegenen Gemeinde Sankt Marein-Feistritz wird mit Wirkung vom 10. März 2017 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Im silbernen Schildhaupt über drei roten Kerben am unteren Rand ausgebrochen drei rote Scheiben, in die je ein Rautenblatt in gotischer Form wächst, darunter in Silber ein blauer Pfahl, ein wachsendes gotisches Maßwerkfenster darstellend, dessen Öffnungen golden durchbrochen sind, begleitet vorn von einer blauen Pflugschar, hinten von einem blauen Wasserkrug.“
§ 2
Die der Gemeinde Sankt Marein-Feistritz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.