Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld) | Omnilex
LGBLA_ST_20170410_34•Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)
LGBLA_ST_20170410_34Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)Gazette10.04.2017
Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 6. April 2017 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld gelegenen Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz wird mit Wirkung vom 20. April 2017 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In blauem Schild über grünem Schildfuß aus einem erniedrigten silbernen Wellenbalken wachsend drei goldene, je zweifach beblätterte Rohrkolben.“
§ 2
Die der Gemeinde Rohrbach an der Lafnitz ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.