Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Feistritztal (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld) | Omnilex
LGBLA_ST_20170508_39•Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Feistritztal (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Feistritztal (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)
LGBLA_ST_20170508_39Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Feistritztal (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)Gazette08.05.2017
Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 4. Mai 2017 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Feistritztal (politischer Bezirk Hartberg-Fürstenfeld)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Hartberg-Fürstenfeld gelegenen Gemeinde Feistritztal wird mit Wirkung vom 20. Mai 2017 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In goldenem Schild ein blauer Wellenpfahl, vorn eine rote, oben mit einer heraldischen Lilie, unten mit einem Weinblatt besteckte geschwungene Ranke, innen einen roten Mühlstein einschließend, hinten ein roter Kreuzstab mit abfliegendem Velum, der Stabfuß belegt mit einem roten Marienmonogramm.“
§ 2
Die der Gemeinde Feistritztal ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.