Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Schladming (politischer Bezirk Liezen) | Omnilex
LGBLA_ST_20170628_55•Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Schladming (politischer Bezirk Liezen)
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Schladming (politischer Bezirk Liezen)
LGBLA_ST_20170628_55Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Schladming (politischer Bezirk Liezen)Gazette28.06.2017
Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 22. Juni 2017 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Schladming (politischer Bezirk Liezen)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Liezen gelegenen Stadtgemeinde Schladming wird mit Wirkung vom 10. Juli 2017 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
In blauem Schild silbern ein Bergmann, mit Kittel und Schachtmütze angetan und auf das linke Knie gestützt, mit dem Schlegel in der erhobenen Rechten zum Schlag auf das mit der Linken an silbernes, aus dem rechten Schildrand in den Schildfuß wachsendes Gestein gesetzte Bergeisen ausholend.
§ 2
Die der Stadtgemeinde Schladming ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.