Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. September 2017, mit der die Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2012 geändert wird
Auf Grund der §§ 1 und 2 des Landes- und Gemeinde-Verwaltungsabgabengesetzes 1968, LGBl. Nr. 145/1969, in der Fassung LGBl. Nr. 71/2017, wird verordnet:
Die Gemeinde-Verwaltungsabgabenverordnung 2012, LGBl. Nr. 104/2012, in der Fassung LGBl. Nr. 127/2014 wird wie folgt geändert:
Z. 30 des B. Besonderen Teils der Anlage 1 lautet:
Genehmigungen für die Aufstellung von Motoren, Maschinen, Apparaten und Gegenständen gemäß § 20 Z. 5 Steiermärkisches Baugesetz
a)
bis einschließlich 7,5 kW oder einer Bodenfläche bis 10 m2 ………..
Der bisherige § 8 erhält die Absatzbezeichnung Abs. 1 und wird folgender Abs. 2 angefügt:
„(2) In der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 86/2017 tritt die Z. 30 des B. Besonderen Teils der Anlage 1 mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 5. Oktober 2017, in Kraft.“