Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Teufenbach-Katsch (politischer Bezirk Murau) | Omnilex
LGBLA_ST_20171004_87•Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Teufenbach-Katsch (politischer Bezirk Murau)
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Teufenbach-Katsch (politischer Bezirk Murau)
LGBLA_ST_20171004_87Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Teufenbach-Katsch (politischer Bezirk Murau)Gazette04.10.2017
Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 28. September 2017 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Teufenbach-Katsch (politischer Bezirk Murau)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Murau gelegenen Gemeinde Teufenbach-Katsch wird mit Wirkung vom 10. Oktober 2017 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„Unter rotem, goldgesäumtem und in der Mitte mit einem goldenen Norischen Gürtelbeschlag belegtem Schildhaupt in Silber mit zwei schwarzen Balken ein Drache in verwechselten Farben.“
§ 2
Die der Gemeinde Teufenbach-Katsch ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.