Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kirchberg an der Raab (politischer Bezirk Südoststeiermark) | Omnilex
LGBLA_ST_20171128_100•Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kirchberg an der Raab (politischer Bezirk Südoststeiermark)
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kirchberg an der Raab (politischer Bezirk Südoststeiermark)
LGBLA_ST_20171128_100Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kirchberg an der Raab (politischer Bezirk Südoststeiermark)Gazette28.11.2017
Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 23. November 2017 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kirchberg an der Raab (politischer Bezirk Südoststeiermark)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Südoststeiermark gelegenen Gemeinde Kirchberg an der Raab wird mit Wirkung vom 30. November 2017 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In rotem Schild auf blauem Schildfuß ein goldener Dreiberg, darauf eine goldene Kirchenfassade mit durchbrochener rundbogiger Pforte und zwei ebensolchen Fenstern, der aufsitzende Turm mit Spitzdach, Knopf und aufgestecktem Kreuz durchbrochen von zwei kleineren Rundbogenfenstern.“
§ 2
Die der Gemeinde Kirchberg an der Raab ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.