Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Kindberg (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag) | Omnilex
LGBLA_ST_20171222_113•Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Kindberg (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag)
Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Kindberg (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag)
LGBLA_ST_20171222_113Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Kindberg (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag)Gazette22.12.2017
Verlautbarung der Steiermärkischen Landesregierung vom 21. Dezember 2017 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Stadtgemeinde Kindberg (politischer Bezirk Bruck-Mürzzuschlag)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 und Abs. 3 der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, LGBl. Nr. 115/1967, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 131/2014, wird verlautbart:
§ 1
Der im politischen Bezirk Bruck-Mürzzuschlag gelegenen Stadtgemeinde Kindberg wird mit Wirkung vom 01. Jänner 2018 das Recht zur Führung eines Gemeindewappens mit folgender Beschreibung verliehen:
„In blauem Schild golden ein auf einem silbernen Berg sitzendes nacktes, nur mit Lendentuch bekleidetes Kind, unter drei halbrund angeordneten goldenen fünfzackigen Sternen mit einer der vorne und hinten gebogen aus dem Berg wachsenden silbernen Blumen spielend.“
§ 2
Die der Stadtgemeinde Kindberg ausgefertigte Wappenurkunde enthält die Beschreibung und eine Abbildung des Gemeindewappens.